Wann handelt es sich um Cybermobbing? Was sagt das Gesetz? Infos und Hilfe findest du hier.

Hat jemand schon mal fiese Fotos von dir verbreitet? Oder deinen Insta Account übernommen? Ein Posting von dir mit verletzenden Kommentaren versehen?

Cybermobbing kann ganz unterschiedlich aussehen. Fakt ist, dass es Menschen verletzt. Manchmal glauben Personen „lustig“ zu sein und bekommen nicht mal wirklich mit, wie sehr die betroffene Person darunter leidet.

Denn bei Cybermobbing ist man nicht dabei, wenn die andere Person die fiesen Attacken sieht. Viele reden sich dann schön, was sie da gerade gemacht haben oder schieben der betroffenen Person die „Schuld“ zu.

So nach dem Motto: „Geh bitte, sei net so angerührt“. Doch Worte verletzen und Cybermobbing ist mittlerweile klar eine Straftat!

Was ist Cybermobbing?

Mit Cybermobbing ist das Beleidigen, Bloßstellen, Bedrohen, Beschimpfen oder Belästigen rein über digitale Medien gemeint.

Beim Cybermobbing wird Bloßstellendes in sozialen Netzwerken oder Messengern (z. B. WhatsApp) geteilt. Es wird beschimpft, beleidigt, bedroht und aus Spiele-Clans und WhatsApp Gruppen ausgeschlossen.

Hass-Gruppen werden eröffnet, Fake-Profile erstellt und mit intimen bzw. peinlichen Fotos und Videos veröffentlicht.

Cybermobbing ist strafbar. Seit Anfang 2021 kann man auch bei einer einzelnen gesetzten Handlung Anzeige erstatten – früher hat es mehrere gebraucht.

Im Gesetz ist zusätzlich festgehalten, dass diese Handlung für eine größere Zahl von Menschen für eine längere Zeit wahrnehmbar ist, das ist z. B. etwas, das in einer WhatsApp-Gruppe gepostet bleibt.

Was kann ich gegen Cybermobbing tun?

Beweise sichern

Auch wenn du dir noch nicht ganz im Klaren bist, wie du mit dem Cybermobbing gegen dich umgehen willst, empfiehlt es sich Beweise zu sichern, z. B. falls du dich zu einem späteren Zeitpunkt entschließt, eine Anzeige zu erstatten.

Beweise kannst du z. B. mit Screenshots sichern. Am besten fotografierst du den gesamten Thread, wobei auch das Datum der Postings wichtig ist.

Auch Username oder Profilinfos von übergriffigen User können wichtige Beweise sein.

Melden von Cybermobbing

Vielleicht hast du in der Vergangenheit enttäuschende Erfahrungen gemacht, wenn du problematische Inhalte direkt bei der Onlineplattform gemeldet hast.

Seit 2021 gibt es in Österreich ein neues Gesetz, das große Kommunikationsplattformen wie Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat & Co. dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden bzw. 7 Tagen zu löschen.

Zu diesen rechtswidrigen Inhalten zählt auch Cybermobbing (eine genaue Erklärung der gesetzlichen Regelungen zu Cybermobbing findest du weiter unten).

Cybermobbing zu melden ist eine einfache und wichtige Möglichkeit, wie du dich gegen Cybermobbing wehren kannst.

Du kannst auch melden, wenn du nicht selbst davon betroffen bist, sondern es dir im Netz auffällt. Die Person, die gemeldet wird, erfährt nicht, wer sie gemeldet hat!

Blockieren von Usern

Damit eine Person in deinem Profil nicht mehr posten kann, kannst du die Person auch direkt blockieren. Auch einzelne Wörter, Sätze oder Emojis kannst du sperren lassen.

Eine Anleitung zum Blockieren und Sperren von Inhalten findest du auch im Hilfebereich der jeweiligen Onlineplattform.

Auf Cybermobbing antworten?

Antworte möglichst nicht inhaltlich auf Nachrichten, die dich belästigen oder ärgern. Die anderen wollen erreichen, dass du zurück schimpfst oder dich aufregst.

Versuche in Ruhe zu überlegen und dich zu informieren. Ist das eine Kommentar vielleicht schon strafbar?

Dann könntest du sachlich darauf hinweisen, z. B. eine private Nachricht mit „Ich habe mich erkundigt, dein Comment ist nach §XY (passendes Gesetz einsetzen) strafbar.“

So gehst du nicht direkt auf den Inhalt der Beschimpfung ein, zeigst aber, dass du dir nicht alles gefallen lassen wirst.

Hol dir Unterstützung!

Viele bekommen das Gefühl, irgendwie auch selbst Schuld daran zu sein. Das wollen dir die anderen vielleicht einreden.

Aber, du bist nicht schuld, wenn sich jemand dir gegenüber fies verhält. Sprich mit Personen, die dir nahe sind, was gerade passiert.

Sie können dich aufbauen und mit dir gemeinsam überlegen, was du tun kannst. Meistens ist es eine große Erleichterung, Probleme mit einer anderen Person zu teilen.

Ansprechpartner können Freunde, Geschwister, deine Eltern, Lehrer, Jugendbetreuer oder Beratungsstellen sein.

Anzeige erstatten als Möglichkeit

Cybermobbing ist eine strafbare Handlung und kann bei jeder Polizeidienststelle angezeigt werden. Du darfst selbst entscheiden, ob diese Möglichkeit für dich infrage kommt.

Bei einer Anzeige kannst du als Jugendlicher eine Vertrauensperson mitnehmen. Nimm dafür auch die gesicherten Beweise mit.

Die Polizei nimmt die Anzeige auf und händigt dir ein Protokoll aus. Wichtig zu wissen ist, dass eine Anzeige wegen Cybermobbing später nicht mehr zurückgezogen werden kann.

Die Polizei führt Ermittlungen durch und leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter.

Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder das Verfahren eingestellt wird oder es zu einer Diversion (z. B. Sozialstunden, Geldstrafe) kommt.

Unterlassungsauftrag

Prinzipiell gibt es seit 2021 auch die Möglichkeit, über ein Onlineformular einen gerichtlichen Unterlassungsauftrag einzuleiten.

Jugendliche unter 18 Jahren können so einen Antrag aber nicht selbst einbringen, sondern nur die Erziehungsberechtigten.

Die Antragsstellung kostet ca. 100,– Euro und es können auch Folgekosten entstehen. Informiere dich deshalb gut, falls du diese Möglichkeit in Betracht ziehst.

Falls du dich weiter informieren möchtest, kannst du morgen in Teil 2 weiterlesen.

Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

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