Nacktbilder werden mitunter beim Flirten oder als Liebesbeweis verschickt. Ob du das möchtest, entscheidet du selbst. Wann es erlaubt und wann es strafbar ist, erfährst du hier.
Als Jugendlicher hast du das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Du bestimmst, wie du deine Sexualität leben möchtest.
So kannst du ab deinem 14. Geburtstag auch selbst bestimmen, ob du jemanden ein freizügiges Bild oder Video von dir schicken möchtest.
Einiges gilt es allerdings zu beachten, damit du dich nicht selbst strafbar machst. Denn die Strafen können wirklich heftig sein. Es lohnt sich, zu wissen, was erlaubt und was strafbar ist.
Nacktbilder und das Gesetz
Der § 207a StGB „Bildlich sexual bezogenes Kindesmissbrauchsmaterial und bildliche sexual bezogene Darstellungen minderjähriger Personen“ soll Kinder und Jugendliche schützen.
Allerdings ist dieses Gesetz so formuliert, dass man sich auch als Jugendlicher leicht strafbar machen kann.
Dieses Gesetz regelt, vereinfacht ausgedrückt, wann pornografische Fotos oder Videos von Personen unter 18 gemacht, angeschaut und auch weitergeleitet werden dürfen.
Wann ist ein Foto oder Video pornografisch?
Strafbar kannst du dich nach diesem Gesetz nur dann machen, wenn es sich um ein pornografisches Foto oder Video handelt.
Was als pornografisch eingestuft wird und was nicht, ist schwer zu sagen und wird im Einzelfall von der Polizei bzw. in letzter Instanz vor Gericht entschieden. Als Richtlinie gilt Folgendes:
Ein Foto bzw. Video gilt mit großer Wahrscheinlichkeit dann als pornografisch, wenn
- primäre Geschlechtsorgane zu sehen sind und der Fokus auch auf den Geschlechtsteilen liegt, also z. B. die Scheide oder der Penis im Vordergrund sind,
- eine geschlechtliche Handlung, z. B. Selbstbefriedigung oder Geschlechtsverkehr, gezeigt bzw. angedeutet wird (z. B. wenn ein Bursch sich mit dem Penis in der Hand fotografiert), bzw.
- der Empfänger mit dem Foto/Video erregt werden soll.
✅ Tipp #1 – Wann sind Nacktbilder nicht pornografisch?
Mit großer Wahrscheinlichkeit nicht-pornografisch sind, z. B. Bilder, die eine Person einfach nackt (ohne aufreizende Pose) zeigen.
Denn Nacktheit alleine gilt nicht als pornografisch! Auch „Oben-ohne-Fotos“ und Fotos, bei denen weder Penis noch Scheide oder Po-Öffnung zu sehen sind, sollten im Normalfall nicht als pornografisch gelten.
Wann darf ich ein pornografisches Foto/Video von mir versenden?
Sobald du 14 Jahre alt bist, darfst du ein Foto und auch ein Video von dir, das vor dem Gesetz als pornografisch gilt, an Personen schicken, die ebenfalls bereits mindestens 14 Jahre alt sind und dieses Foto bzw. Video auch haben möchten.
Diese Personen dürfen das Foto/Video dann auch bei sich haben, es allerdings nicht weiterschicken und niemand anderem zeigen.
Möchtest du nicht mehr, dass eine Person das Foto/Video hat, dann kannst du sie zum Löschen auffordern. Die Person muss das Foto dann „innerhalb eines vertretbaren Zeitraums“ löschen.
Beispiel: Wenn Mia (15) ein Video von sich bei der Selbstbefriedigung macht und dieses an Jonas (16) schickt, der es auch haben möchte, dann darf sie dieses Video schicken.
Denn sie ist bereits 14, er ist ebenso über 14 Jahre alt, sie möchte das Video schicken und er möchte es haben.
Sie dürfte das Video aber nicht an Sebastian (15) schicken, weil dieser ausdrücklich gesagt hat, dass er das Video nicht haben möchte.
Wenn mir jemand ein pornografisches Foto/Video zusendet, wann darf ich es gespeichert lassen?
Sobald die Person im Video bzw. am Foto unter 18 Jahre alt ist, darfst du ein Foto/Video nur dann straffrei bei dir gespeichert lassen, wenn
- dir die Person, die am Foto, im Video zu sehen ist, das Foto/Video auch selbst geschickt hat! Sobald dir jemand anderer als die sichtbare Person ein pornografisches Video/Foto von einer Person unter 18 schickt, machst du dich klar strafbar, wenn du es bei dir behältst!
- die Person, die im Video, am Foto zu sehen ist, zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 14 Jahre alt war. Denn es gilt immer das Alter der Person zum Zeitpunkt, als das Foto/Video gemacht wurde.
Beispiel: Also wenn Ralf (16) ein Foto von sich macht, bei dem er seinen Penis in der Hand hält und es Bernd (16) schickt, dann darf Bernd dieses Foto auf seinem Handy gespeichert lassen, da Ralf das Foto selbst geschickt hat und er zum Zeitpunkt der Aufnahme auch bereits über 14 Jahre alt war.
Verboten ist aber, wenn du ein freizügiges Foto oder Video von einer Person unter 18 Jahren bekommst, das dir allerdings nicht die Person selbst schickt, die auf dem Foto zu sehen ist.
In diesem Fall solltest du das Foto direkt von deinem Handy löschen. Manchmal werden im Vertrauen getauschte Bilder im Streit weitergeschickt und dann oft über viele WhatsApp Gruppen weiterverteilt.
Wenn diese Fotos bzw. Videos pornografisch sind, also Penis, Scheide oder Po-Öffnung direkt zeigen, dann macht sich jeder strafbar, der oder die das Foto am Handy/Laptop hat und es nicht von der abgebildeten Person selbst bekommen hat.
Auch jeder, der oder die das Foto bzw. Video weiterschickt, macht sich strafbar. Denn pornografische Fotos oder Videos von Personen zwischen 14 und 18 Jahren dürfen nur von der Person verschickt werden, die auch auf dem Foto bzw. dem Video abgebildet ist.
Wann darf man von einer Person unter 18 pornografische Aufnahmen machen?
Du selbst darfst dann eine Person in einer pornografischen Art und Weise filmen bzw. fotografieren, wenn die Person bereits mindestens 14 ist und ausdrücklich möchte, dass du das machst. Sie dich also darum bittet.
Beispiel: Macht z. B. ein 15-jähriges Mädchen von ihrem 16-jährigen Freund ein Nacktfoto, ist die Herstellung und auch das Besitzen erlaubt.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Bursch das auch möchte. Macht allerdings ein 15-jähriges Mädchen ein derartiges Foto von ihrem 13-jährigen Freund, dann wäre das vom Gesetz her nicht erlaubt, da er ja noch nicht 14 ist.
Klar verboten ist, wenn freizügige Fotos oder Videos unter Druck oder Zwang, im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses bzw. in Verbindung mit Erpressung entstehen!
Es darf auch niemand von dir ohne deine Zustimmung „upskirting“ Fotos machen, also dir z. B. “unter den Rock” oder ins Dekolleté fotografieren – egal, ob du unter 18 oder über 18 bist.
Morgen kannst du weiterlesen, und herausfinden, warum das Weiterschicken von pornografischen Inhalten eh fast immer strafbar ist, was Sexting ist, und welche Strafe du bekommen könntest, falls du mit strafbaren pornografischen Inhalten erwischt wirst, und wie es dazu kommen könnte.
Quelle
mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht
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