Gestern haben wir über allgemeine Fakten zum Thema Verschicken von Nacktbildern aufgeklärt.

Heute erzählen wir dir unter anderem von einem Fall, bei dem ein Jugendlicher aufgrund von strafbaren pornografischen Inhalten zu einer sehr hohen Geldsumme verurteilt wurde.

Warum Weiterleiten von pornografischen Fotos/Videos fast immer strafbar ist

Die Verbreitung von pornografischen Fotos und Videos durch Dritte ist klar strafbar. Was heißt das?

Beispiel: 
Schickt dir ein Freund z. B. ein Nacktfoto von seiner Freundin, dann darfst du das Foto nicht bei dir gespeichert lassen, da es dir ja nicht die Person geschickt hat, die auf dem Foto abgebildet ist.

Du darfst es auch nicht weiterschicken, z. B. in eine WhatsApp-Gruppe laden. Auch dann nicht, wenn seine Freundin damit einverstanden ist.

✅ Tipp #2 – Checkliste!

Ich bekomme ein freizügiges Foto bzw. Video geschickt, darf ich es gespeichert lassen?

  • JA, wenn die abgebildete Person bereits 14 ist und sie beim Erstellen des Videos bzw. Fotos bereits 14 gewesen ist.
  • JA, wenn dir die abgebildete Person das Foto/Video selbst geschickt hat.
  • NEIN, wenn die abgebildete Person zum Zeitpunkt des Erstellens des Videos bzw. Fotos unter 14 Jahre alt gewesen ist.
  • NEIN, wenn du das Foto oder Video nicht von der abgebildeten Person selbst bekommen hast.

Ich will selbst ein freizügiges Foto bzw. Video verschicken, darf ich das?

  • JA, wenn du bereits 14 bist (auch im Video/am Foto), du selbst auf dem Foto oder Video alleine zu sehen bist und die Personen, denen du das Foto bzw. Video schickst, es auch haben wollen.
  • NEIN, wenn du nicht selbst am Foto oder Video zu sehen bist. Auch dann nicht, wenn die abgebildete Person damit einverstanden ist.

Sexting

Das Verschicken von Nacktfotos von sich selbst wird auch als „Sexting“ bezeichnet. Vielleicht hast du davon schon einmal gehört.

Viele Jugendliche können sich nicht vorstellen, jemals Nacktbilder von sich zu verschicken. Andere machen das gerne. Jeder und jede entscheidet für sich, wie er oder sie damit umgehen mag.

Intime Einblicke

Durch das Verschicken von Nacktfotos gibt man sehr intime Einblicke. Im Sinne einer selbstbestimmten Sexualität, bestimmt jede und jeder für sich selbst, wem er bzw., sie sich nackt zeigen möchte und wem nicht.

Das Problem ist, dass man bei einmal verschickten Fotos nicht mehr kontrollieren kann, was mit ihnen passiert.

✅ Tipp #3 – Halte dich an deine Schmerzgrenze

Du bestimmst, was du von dir aus der Hand gibst. Deshalb ist es wichtig, dass du für dich überlegst, wo deine ganz individuellen Grenzen sind.

Überlege für dich, bei welchem Foto/Video du auch drüberstehen könntest, wenn es verbreitet werden würde. Da ist ja auch jeder von uns unterschiedlich und das darf auch so sein. Entscheide hier einfach für dich.

Gib vielleicht eher Fotos aus der Hand, auf denen du nicht direkt zu erkennen bist. Für viele wäre es dann leichter auszuhalten, sollten sie doch mal irgendwo landen, wo man sie nicht haben möchte.

Du kannst das z. B. durch Kerzenlicht anstatt direktem Lampenlicht oder Fotos, bei denen der Kopf nur von hinten zu sehen ist, erreichen.

Du könntest dich auch an Kunstfotografien orientieren, bei denen Geschlechtsteile nicht sichtbar sind. Meist werden solche Fotos auch von anderen Jugendlichen sogar als schöner und reizvoller erlebt, als wenn man gleich alles sehen kann.

Als Alternative könntest du die Fotos auch auf deinem Handy herzeigen, ohne sie direkt zu verschicken.

Ich hab die Bilder auf meinem Handy, weiß ja eh keiner

Mittlerweile gibt es in Österreich einige Jugendliche, die aufgrund des Sendens oder Besitzens verurteilt wurden. Z. B. ein Bursch in Tirol zu 15.000 Euro Strafe.

Dabei steht die Verurteilung dann auch im sogenannten Strafregisterauszug und macht einem die Jobsuche leider wirklich sehr schwer.

Oft gibt es Zufälle, warum jemand mitbekommt, was du am Handy hast. Z. B. weil aufgrund einer Straftat an der Schule, das Handy von der Polizei beschlagnahmt wird.

Passiert immer wieder. Oder auch, weil du ein Foto an Freunde weiterleitest und die das dann rumerzählen.
Wie viel Risiko du eingehst, bestimmst du selbst.

Freizügig, aber nicht pornografisch 

Sind Fotos oder Videos zwar freizügig, aber nicht pornografisch, kann das Weiterleiten dennoch strafbar sein.

Etwa, wenn die Inhalte bloßstellend sind oder weil es als Cybermobbing gilt. Das gilt sowohl unter als auch über 18 Jahre. 

Pornografische Aufnahmen von Personen ab 18

Das oben genannte Gesetz (§207a StGB) gilt ja nur für Fotos und Videos, bei denen Personen unter 18 abgebildet sind.

Auch wenn dieses besonders heikle Gesetz nicht für pornografische Fotos oder Videos gilt, auf denen Personen abgebildet sind, die bereits 18 sind, kann das Weiterleiten trotz alledem strafbar sein. 

Beispielsweise, weil es bloßstellend für die Person ist oder weil es als Cybermobbing gilt.

Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

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