Hier kannst du nachlesen, was Lehrer dürfen und was zu weit geht bzw. welche Rechte du hast.
In der Schule können manchmal Fragen auftauchen, was alles erlaubt ist und was vielleicht zu weit geht. Dann ist es gut, zu wissen, welchen rechtlichen Rahmen es gibt.
Strafen – was ist erlaubt?
Im Schulunterrichtsgesetz ist klar geregelt, welche „Strafen“ Lehrer verteilen dürfen.
Verboten sind jede Art von körperlicher Züchtigung, also Gewalt, Handgreiflichkeiten, aber auch Beleidigungen oder Strafen an der ganzen Klasse.
Es darf also z. B. nicht die ganze Klasse bestraft werden, wenn „der Schuldige“ nicht gefunden wurde.
Erlaubt sind nach Paragraf 47 Absatz 1 Schulunterrichtsgesetz angemessene „persönlichkeits- und gemeinschaftsbildende“ Erziehungsmittel.
Im Klartext heißt das, dass Lehrer Schüler ermutigen und loben dürfen und bei Fehlverhalten sind Aufforderungen, Zurechtweisung, das nachträgliche Erfüllen von versäumten Pflichten, Gespräche mit der Lehrkraft (eventuell auch mit deinen Eltern) möglich.
Bei besonders heftigen Fällen sind auch folgende Konsequenzen durch die Direktion möglich:
- Versetzung in eine Parallelklasse
- Wenn ein Schüler eine Gefahr für Lehrer und/oder Schüler darstellt, kann auch eine Suspendierung von der Schule beantragt werden.
Der Schüler darf dann nicht mehr am Unterricht in der Schule teilnehmen. Eine Suspendierung darf höchstens vier Wochen dauern.
Wann kann man von der Schule „fliegen“?
Zu einem Schulausschluss kann es kommen, wenn ein Schüler seine schulischen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt, alle möglichen Erziehungsmittel keine Veränderung bringen und der Schüler eine Gefährdung darstellt.
Allerdings muss eine Konferenz innerhalb der Schulbehörde einberufen werden – du kannst nicht einfach so aus der Schule rausgeworfen werden.
Dort wird dann besprochen, wie vorgegangen werden soll und möglicherweise in der Folge dann ein Antrag auf Schulausschluss an den Bezirksschulinspektor der Bezirkshauptmannschaft gestellt.
Als Schüler hat man vor der Entscheidung über den Schulausschluss das Recht auf Anhörung, um das eigene Verhalten rechtfertigen zu können.
Solltest du von einem Schulausschluss bedroht sein, kannst du dir jederzeit Hilfe holen, z. B. bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften in ganz Österreich.
Nachsitzen
Nachsitzen als Strafe ist nicht zulässig. Erlaubt ist das Nachsitzen, um versäumte Pflichten nachzuholen.
Das wäre z. B. möglich, wenn du unentschuldigt im Unterricht gefehlt hast. Dann kann dich die Lehrkraft nachsitzen lassen, damit du die verpassten Aufgaben, Übungen etc. nachholen kannst.
In dieser Zeit muss der Schüler dann aber auch beaufsichtigt werden. Die Eltern oder Obsorgeberechtigten müssen über das Nachsitzen informiert sein.
Hausübungen
Laut Schulunterrichtsgesetz müssen die Hausaufgaben ohne Hilfe erledigt werden können. Es darf also kein neuer Stoff als Hausübung erarbeitet werden.
Zusätzlich sind Lehrer verpflichtet, beim Ausmaß auch auf die Unterrichtsstunden am betreffenden Tag zu achten und auch auf die Hausübungen in den anderen Fächern.
Für die Praxis bedeutet das: Wenn ein Lehrer wiederholt sehr viel Hausübung gibt, so viel, dass sie wirklich kaum zu schaffen ist, könnt ihr euch als Klasse zusammenschließen und als Erstes z. B. mit dem Klassenvorstand sprechen.
Hausübungen übers Wochenende erlaubt?
Hausübungen, die ausschließlich an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen bzw. während der Ferien erledigt werden müssten, dürfen nicht aufgegeben werden.
Außer in lehrgangsmäßigen Berufsschulen, dort wäre das möglich.
Das bedeutet, dass eine Hausaufgabe, von Freitag auf Montag aufgegeben werden kann. Allerdings muss sie mit allen anderen gestellten Hausaufgaben, auch inklusive Vorbereitungszeiten für Schularbeiten und Tests, alleine am Freitag zu erledigen sein.
Selbst entschuldigen
Ab der 9. Schulstufe können sich Schüler selbst für das Fehlen in der Schule entschuldigen.
Allerdings müssen sich die Eltern davor schriftlich damit einverstanden erklären, dass sich ihr Kind ab sofort alleine entschuldigen darf.
Ab dem 18. Geburtstag darfst du dich auch ohne Einverständnis der Eltern selbst entschuldigen.
Wenn du weitere Fragen hast, gehts morgen in Part 2 mit mehr möglichen Problemen weiter.
Quelle
mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht
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