Plötzlich von den Eltern aus der Wohnung geworfen – was tun? Dürfen deine Eltern dich einfach vor die Tür setzen? Welche Hilfen gibt es?
In deiner Familie solltest du dich als junger Mensch sicher und geborgen fühlen können. Wirst du von den Eltern aus der Wohnung hinausgeworfen, ist das plötzlich nicht mehr der Fall und du kannst dich schnell in einer Notlage befinden.
Wie kommt es dazu?
Es kann viele Gründe geben, warum Eltern sich nicht mehr anders zu helfen wissen, als ihre Kinder aus der Wohnung hinauszuwerfen, auch wenn das häufig nicht in Ordnung ist.
Oft kommt es vor dem Hinauswerfen zu langen und heftigen Streitigkeiten über Themen wie Ausgehen, Ausbildung, Arbeitssuche, Unzufriedenheit mit dem Partner etc.
Nicht immer gelingt es, einen Weg aus diesen Streitigkeiten zu finden. Einige Eltern sind dann so wütend oder fühlen sich so stark enttäuscht, dass sie keine andere Lösung für die Probleme mehr sehen, als ihr Kind hinauszuwerfen.
Aber auch finanzielle Gründe, Gewalt oder Straftaten können Anlässe sein, warum Eltern ihre Kinder vor die Tür setzen.
Wenn du dich als Betroffener fragst, ob deine Eltern das aus „rechtlicher Sicht“ tun dürfen, hängt die Antwort davon ab, wie alt du bist.
Du bist unter 18 Jahre alt (minderjährig)
Solange du noch nicht 18 Jahre alt bist, sind deine Eltern für dich obsorgepflichtig und dürfen dich nicht einfach aus der Wohnung hinauswerfen, auch wenn es Probleme und Streitigkeiten gibt.
Falls deine Eltern nicht mehr wissen, wie sie mit dir „umgehen“ sollen, gibt es für sie die Möglichkeit, sich Hilfe z. B. bei Familienberatungsstellen zu suchen.
Als Betroffener ist ein Hinauswurf mit einer Vielzahl von Gefühlen verbunden. Man ist vielleicht wütend oder enttäuscht, eventuell geschockt oder weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Es ist nicht leicht, mit all diesen Gefühlen umzugehen, aber es gibt Unterstützung und Hilfe.
✅ Tipp #1 – Hilfe für Jugendliche:
147 Rat auf Draht
Wenn du nicht weißt wohin, kann die Hotline mit dir gemeinsam erst einmal überlegen, wie es weitergehen kann. Ihr könnt besprechen, ob es Sinn macht, mit den Eltern nochmal zu reden oder wo du Hilfe bekommen kannst.
Es ist auch möglich, dass sie über eine Konferenzschaltung (ist für dich kostenlos) mit dir gemeinsam zu Einrichtungen in deiner Nähe, wie Notschlafstellen oder Beratungsstellen, Kontakt aufzunehmen.
Melde dich einfach unter 147. Es ist rund um die Uhr jemand für dich da und du kannst anonym bleiben!
Freunde und Verwandte
Du könntest Freunden oder Verwandten von deiner Notlage erzählen und sie bitten, dir zu helfen.
Wenn du bei ihnen vorübergehend unterkommen kannst und du noch nicht 16 Jahre alt bist, ist es allerdings notwendig, dass sie umgehend deine Eltern, das Jugendamt oder die Polizei darüber informieren.
Denn sonst könnten die Erwachsenen, die dir Unterkunft gewähren, rechtliche Probleme wegen Kindesentziehung bekommen.
Kinder- und Jugendhilfe (früher Jugendamt genannt)
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, wird dir das Jugendamt vorläufig einen Platz in einer ihrer Einrichtungen organisieren, damit du nicht auf der Straße schlafen musst.
Das Jugendamt kann dich und deine Familie dabei unterstützen, einen Weg zur Lösung eurer Probleme in der Familie zu finden.
Es kann z. B. selbst Beratungsgespräche mit dir und deinen Eltern führen oder euch die Hilfe einer Beratungsstelle vermitteln.
Notschlafstelle für Jugendliche
In einigen Regionen gibt es Notschlafstellen für Jugendliche, die dir einen Schlafplatz anbieten können. Dort arbeiten meist auch Sozialarbeiter, mit denen du darüber reden kannst, wie es weitergehen soll.
Polizei
Vor allem in den Abendstunden oder in der Nacht kann es in vielen Regionen von Österreich für Jugendliche schwierig sein, mit Einrichtungen der Jugendhilfe oder Notschlafstellen Kontakt aufzunehmen.
In so einem Fall kannst du dich an das nächste Polizeiwachzimmer wenden und die Beamten bitten, die zuständige Jugendhilfeeinrichtung zu kontaktieren.
Hab keine Scheu davor, denn wenn du dir so Hilfe holst, führt das nicht zu einer Strafe für dich oder deine Eltern.
Quelle
mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht
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