Gestern haben wir über die verschiedenen Begriffe und die Wirkung aufgeklärt. Heute gehts weiter mit andern nützlichen Tipps.

Woran kannst du problematischen Cannabiskonsum erkennen?

  • Wenn du weiterhin Cannabis konsumierst, obwohl du wichtige Verpflichtungen in der Schule, in der Arbeit oder zu Hause nicht mehr erfüllen kannst.
  • Wenn du wiederholt Cannabis in Situationen konsumierst, in denen es aufgrund des Konsums zu einer körperlichen Gefährdung kommen kann.
  • Wenn du weiterhin Cannabis konsumierst, obwohl es schon öfters deswegen zu Problemen in Beziehungen, mit Freunden oder in der Familie gekommen ist.
  • Wenn du eine immer größere Menge konsumierst oder bei gleichbleibender Menge die Wirkung schwächer wird.
  • Wenn du merkst, dass du Entzugssymptome hast oder diese durch Konsum vermeiden willst.
  • Wenn du größere Mengen, öfter oder länger Cannabis konsumierst, als du es geplant hattest.
  • Wenn du gern weniger Cannabis konsumieren würdest oder es nicht geschafft hast, den Konsum zu kontrollieren oder reduzieren.
  • Wenn du sehr viel Zeit dafür verwendest dir Cannabis zu beschaffen, es zu konsumieren oder dich von den Wirkungen zu erholen.
  • Wenn du Aktivitäten wegen des Cannabiskonsums aufgegeben oder reduziert hast.
  • Wenn du weiterhin konsumierst, obwohl du weißt, dass du dadurch körperliche oder psychische Probleme hast.
  • Wenn du ein starkes Verlangen oder einen Drang verspürst, Cannabis zu konsumieren.

Wenn mindestens zwei der Punkte in den letzten 12 Monaten aufgetreten sind, spricht man von einer Substanzgebrauchsstörung. Wenn vier oder mehr Punkte zutreffen, von einer schweren Substanzgebrauchsstörung.

Wo gibt es Hilfe?

Du willst mit dem Kiffen aufhören und suchst Unterstützung? Du willst dich informieren und hast Fragen zum Thema Cannabis? Du kennst jemanden, der süchtig ist und weißt nicht, wie du damit umgehen sollst?

Dann kannst du dich an eine Drogenberatungsstelle wenden. Dort werden deine Anliegen vertraulich behandelt und die Beratung ist kostenlos.

Drogenberatungsstellen bieten in der Regel auch Beratung für Angehörige und Freunde von Sucht erkrankten Personen an.

Gesetzliche Regelungen

Verboten und strafbar sind nach dem Suchtmittelgesetz:

  • Der Erwerb und der Besitz (z. B. Kaufen, Aufbewahrung, Sich-Schenken-Lassen, Halten, auch wenn nicht konsumiert wird)
  • die Ein- und Ausfuhr
  • das Anbieten, die Überlassung an und Verschaffung für andere (z. B. Weitergabe, Verkauf, Verschenken, Weiterreichen)
  • der Anbau von suchtgifthaltigen Pflanzen

Selbst wenn du nur kleine Mengen besitzt oder nur mit konsumiert hast, muss die Polizei eine Anzeige wegen Erwerb oder Besitz machen.

Die Anzeige wird von der Polizei an die Staatsanwaltschaft und an die Gesundheitsbehörde weitergeleitet.

Betrifft die Straftat den eigenen persönlichen Gebrauch, wird die Anzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt und unter Setzung einer Probezeit nicht weiter verfolgt.

Es kann sein, dass du dann von einer Gesundheitsbehörde eine Vorladung bekommst, wo festgestellt wird, ob du eine „gesundheitsbezogene Maßnahme“ brauchst.

Das kann z. B. sein: ärztliche Kontrollen (Harntests), ärztliche, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung oder Beratung.

In der Schule sind generelle Drogentests nicht erlaubt. Bei einem begründeten Verdacht gegenüber einem oder einigen Schülern (z. B. Besitz oder Konsum von Cannabis wurde nachgewiesen, auffällige Beeinträchtigung) wird die Schulleitung informiert und der Schularzt eingeschaltet.

Wenn sich bei der schulärztlichen Untersuchung der Verdacht auf Cannabiskonsum erhärtet, kann eine gesundheitsbezogene Maßnahme vereinbart werden.

Nimmt der Schüler diese Maßnahme nicht wahr, wird die Gesundheitsbehörde verständigt. Eine Meldung oder Anzeige bei der Polizei darf die Schule nicht machen.

Bei minderjährigen Schülern (unter 18) werden die Eltern informiert und eventuell zu einem Beratungsgespräch in die Schule eingeladen.

Im Rahmen der Stellung beim Bundesheer wird nicht generell Blut oder Harn auf Cannabis untersucht. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, z. B. Benommenheit oder Erscheinungsbild, wird ein Drogentest durchgeführt.

  • Rechtliche Infos von Checkit!
    Hier kannst du nachlesen, welche Folgen es haben kann, wenn man im Straßenverkehr positiv auf Cannabis getestet wurde oder wie die Bestimmungen bezüglich Eigengebrauch sind.
    Checkit! Ist eine Drogenberatungsstelle, die auch eine telefonische Rechtsberatung zum Thema Drogen anbietet. (Dort kann man auch testen lassen, ob, Drogen, die man hat, sauber sind.)

✅ Tipp #1 – Gesetz und CBD (Cannabidiol)

In Österreich gibt es immer mehr Hanfshops, in denen man ganz legal Cannabis-Blüten kaufen kann. Diese enthalten weniger als 0,3% THC und fallen somit nicht unter das Suchtmittelgesetz, weil der THC-Gehalt unter dem Grenzwert liegt.

Die CBD-Blüten haben keine berauschende Wirkung.

Ob die CBD-Blüten andere vermutete Wirkungen haben (wie z. B. angstlösend, entspannend, entzündungshemmend) konnte laut der österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit durch wissenschaftliche Untersuchungen bisher noch nicht bestätigt werden.

Bei einer Polizeikontrolle kann die Polizei vor Ort nicht feststellen, ob es sich um legale oder illegale Cannabis-Blüten handelt.

Die Polizei muss davon ausgehen, dass es sich um illegale Cannabisblüten handelt und nimmt diese ab, damit sie im Labor auf den THC-Gehalt untersucht werden können und es kommt zu einer polizeilichen Vernehmung.

Die Originalverpackung des Hanfshops oder die Rechnung sind kein ausreichender Beweis, dass es sich um legales Cannabis handelt.

In den Nachbarländern von Österreich gibt es teilweise andere Grenzwerte für den erlaubten THC-Gehalt von Cannabisprodukten. CBD-Produkte, die in einem Staat erlaubt sind, können in einem anderen Staat verboten sein.

Was tun bei einem Notfall mit Drogen?

✅ Tipp #2 – Im Notfall

Bei einem Notfall gilt es, möglichst schnell zu reagieren.

  • Zögere nicht und hole Hilfe! Ruf die Rettung unter 144. Mitarbeiter der Rettung haben Schweigepflicht. Deine Gesundheit, oder die eines Freundes, stehen immer an erster Stelle!
  • Bei einer Ohnmacht muss man erste Hilfe leisten. Kontrolliere Atmung und Puls. Beim Erbrechen säubere den Mund der Person, damit sie nicht am Erbrochenen erstickt.
    Ist keine Atmung oder kein Puls vorhanden, muss man mit Beatmung und Herzdruckmassage beginnen. Ist Atmung und Puls vorhanden, solltest du die Person in die stabile Seitenlage bringen.
  • Lass Menschen nicht alleine, denen aufgrund von Cannabiskonsum z.B. schlecht ist oder die Angst haben.
  • Hilfreich ist es auch, wenn du die Person beruhigend ansprichst oder, sie, wenn von ihr gewünscht auch umarmst oder streichelst.
  • Bringe die Person wenn möglich auch an einen ruhigen Ort mit möglichst viel frischer Luft. Grelles Licht und laute Musik sind zu vermeiden.
Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

Bitte fülle alle Pflichtfelder aus.





Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, dann teile ihn mit deinen Freunden! 😊

What's your reaction?

wow wow
0
wow
cool cool
0
cool
love love
0
love
nice nice
0
nice
lol lol
0
lol
smart smart
0
smart
omg omg
0
omg
sad sad
0
sad
Redaktionsteam

Dieser Beitrag wurde von einem Jugendlichen der Bundesredaktion erstellt. Neben selbst verfassten Artikeln werden auch Inhalte von ausgewählten Partnerorganisationen veröffentlicht. Gerne kannst auch du dich mit einem Beitrag am Schülerblog beteiligen. 😊

Was sagst du dazu?

Schreibe einen Kommentar

✨ Wähle ein Format ✨
Artikel
Schreibe einen klassischen Artikel zu einem Thema deiner Wahl.
Liste
Schreibe einen Artikel mit Aufzählung, z.B. “5 Rezepte für ein leckeres Mittagessen”.
Ranking
Schreibe einen Artikel mit Rangliste, z.B. “Die 7 besten Serien aller Zeiten”.
Umfrage
Frage deine Mitschüler nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Thema.
Quiz
Erstelle ein Quiz mit interessanten Fragen zu einem Thema deiner Wahl.
Send this to a friend