Du bist selbst von sexueller Misshandlung betroffen oder kennst jemand? Hier kannst du erfahren, welche Hilfen es bei sexueller Gewalt gibt.
Über sexuellen Missbrauch zu reden, ist nicht einfach. Ein Vertrauensverhältnis wurde missbraucht und das ist unvermeidlich mit belastenden Gefühlen verbunden.
Vielleicht fühlst du dich schockiert, hilflos oder verwirrt? Vielleicht fühlst du dich beschämt oder du hast Angst? Vielleicht fragst du dich auch, was du tun sollst?
In ganz Österreich gibt es viele spezialisierte Beratungsstellen, die Betroffenen von sexuellem Missbrauch oder Gewalt kostenlos Beratung und Psychotherapie anbieten.
Für Kinder und Jugendliche gibt es die Kinderschutzzentren.
✅ Tipp
Dass es schwierig sein kann, über sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung zu reden, wissen auch die Mitarbeiter von Beratungsstellen, die Hilfe bei sexueller Gewalt anbieten.
Es geht um ein behutsames Hilfsangebot und darum, gemeinsam mit dir abzustimmen, welche Unterstützung du als hilfreich erlebst und welche Vorgehensweise für dich passt.
Falls dir etwas zu viel ist oder zu schnell geht, ist es auch wichtig, das zu sagen. Du kannst immer auch selbst entscheiden, was, du, wem und wann sagen willst.
Du kannst Hilfe für dich bekommen, egal ob du eine Anzeige machen willst oder nicht.
Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt) hat unter anderem die Aufgabe, Kinder und Jugendliche bei Gefährdung zu schützen und Hilfe anzubieten.
Sie hat die Möglichkeit bei einem sexuellen Missbrauch sehr schnell Maßnahmen anzuordnen, die verhindern können, dass es zu weiteren sexuellen Übergriffen kommt (z. B. Wegweisung des Täters, Trennung von Mutter und Kind vom vermuteten Täter).
Die Kinder- und Jugendhilfe kann auch weitere Hilfe für Betroffene anbieten (z. B. Hilfe durch Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen).
Die Kinder- und Jugendhilfe kann entscheiden, ob sie bei sexuellem Missbrauch eine Anzeige erstattet, sie ist dazu aber nicht verpflichtet.
Anzeige – ja oder nein?
Betroffene von sexuellem Missbrauch gehen ganz unterschiedlich damit um.
Für manche ist es eine Möglichkeit, die sexuelle Gewalt durch Einschreiten der Polizei zu beenden (z. B. durch Wegweisung oder Verhaftung des Täters) oder sich dagegen zu wehren.
Eine Anzeige ermöglicht es auch von dem Täter Schmerzensgeld im Gerichtsverfahren einzufordern. Andere Betroffene möchten keine Anzeige machen.
Sie möchten vielleicht zuerst einmal Hilfe für sich selbst in Anspruch nehmen – auch das ist möglich.
Du musst auch nicht gleich entscheiden, ob du eine Anzeige machen willst. Eine Anzeige kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden.
Eine gute Möglichkeit ist es, das Thema „Anzeige – ja oder nein?“ mit einer Beratungsstelle zu besprechen. Diese kann dir bei der Abwägung dieser Frage helfen.
Verjährung von sexuellem Missbrauch
Bei sexuellem Missbrauch von unter 18-Jährigen beginnen die Verjährungsfristen für die Straftaten erst mit Vollendung des 28. Lebensjahres zu laufen.
Die Straftaten verjähren – je nach Art des Delikts – zwischen dem 33. Lebensjahr und dem 48. Lebensjahr des Betroffenen.
Prozessbegleitung bei sexuellem Missbrauch
Eine Anzeige und ein folgendes Gerichtsverfahren kann mit heftigen Gefühlen verbunden sein. Um diese Zeit nicht alleine durchstehen zu müssen, kann man sich eine kostenlose Prozessbegleitung als Unterstützung zur Seite holen.
Ein Prozessbegleiter interessiert sich für deine Vorstellungen und Gefühle, die mit der Anzeige und dem Verfahren verbunden sind.
Sie oder er unterstützt dich dabei, die Belastungen gering zu halten und kann dich als Vertrauensperson zu allen Terminen begleiten.
Es wird dir auch kostenlos ein Anwalt zur Seite gestellt, der dich rechtlich berät und vertritt.
Informationen über Prozessbegleitung und Einrichtungen, die sie anbieten, findest du hier:
Hilfe bei einem Trauma nach sexueller Gewalt
Sexuelle Gewalt kann manchmal auch zu einer Traumatisierung führen. Von einem Trauma spricht man, wenn ein Ereignis so belastend ist, dass es psychisch nicht verarbeitet werden kann.
Die eigenen Bewältigungsmöglichkeiten sind dabei überfordert. Anzeichen einer Traumatisierung können schon bald nach einem sexuellen Übergriff auftreten oder auch erst nach längerer Zeit.
Mögliche Anzeichen für ein Trauma können z. B. sein: Schreckhaftigkeit, Reizbarkeit, Schlafstörungen, Wiedererinnern von Bildern oder Szenen der Trauma-Situation (Flashbacks), Albträume, Vermeidungsverhalten oder Rückzug.
Es gibt Therapeuten, die eine spezielle Ausbildung für die Behandlung von Traumatisierungen haben. Auch wenn es Überwindung kostet, sich anzuvertrauen – es kann dir echt helfen, dass es dir besser geht!
Quelle
mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht
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