Was kannst du tun, wenn der Freund oder die Freundin schlägt oder droht? An welche Beratungsstellen kannst du dich bei Gewalt in der Partnerschaft wenden? Hier kannst du es herausfinden!
Erste Anzeichen erkennen
Gewalt in einer Beziehung schleicht sich meistens nach und nach ein. Zu Beginn einer Beziehung schwebst du im siebten Himmel.
Irgendwann tauchen dann vielleicht Beleidigungen oder Beschimpfungen auf. Oder der Partner ist grundlos eifersüchtig und will dauernd kontrollieren, wem du schreibst.
Erste Anzeichen, dass der Partner zu Gewalt neigt, lassen sich manchmal schon früh in einer Beziehung erkennen.
Klare Grenzen bei Gewalt setzen
Egal, ob es das erste Mal oder schon wiederholt zu Gewalt kam: Du kannst jederzeit Grenzen setzen. Zeige deinem Partner deutlich: Ich lasse so etwas nicht mit mir tun! Zum Beispiel:
- Brich den Kontakt zu ihm oder ihr ab!
- Schrei laut um Hilfe!
- Verständige die Polizei!
- Lauf weg von ihm oder ihr! Fahre zu einer anderen Person z. B. Eltern, Freunden!
Es kann auch sein, dass du beim Erleben von Gewalt total überfordert bist. Du fühlst dich vielleicht nicht in der Lage, irgendwie zu reagieren.
Kein Grund, sich im Nachhinein deswegen Vorwürfe zu machen – das ist ganz normal. Du warst einfach geschockt, weil dich die Gewalt überwältigt hat.
Du kannst auf Gewalt auch erst dann reagieren, wenn du dich dazu in der Lage fühlst.
Schütze dich
Gewalt ist gefährlich! Körperliche Gewalt kann zu Verletzungen, bleibenden Behinderungen oder im Extremfall zur Lebensgefahr führen. Bei körperlicher Gewalt solltest du so schnell wie möglich flüchten oder dich schützen! Zum Beispiel:
- Weglaufen
- Gesicht, Kopf und Oberkörper mit Armen schützen
- Sich in einem sicheren Raum einsperren und die Polizei verständigen
- Zu Personen flüchten, die dir helfen können (z. B. Nachbarn, öffentliche Plätze)
Du kannst nicht zu deinen Eltern oder Freunden fahren? Dann können vorübergehend auch Notschlafstellen und Krisen-Einrichtungen für Jugendliche infrage kommen. Ab 18 Jahren können sich Frauen an ein Frauenhaus wenden.
Bleib nicht allein
Es ist nicht leicht, über erlebte Gewalt zu reden. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, z. B., weil du Angst vor den Folgen hast oder noch nicht weißt, wie es weitergehen soll.
Es tut dir sicher auch noch weh, dass sich dein Partner so verhalten hat. Vielleicht schämst du dich deswegen vor anderen auch.
Trotzdem: Es tut dir einfach gut, wenn du dich bei erlebter Gewalt jemand anvertrauen kannst, der für dich da ist und dir zuhört. Kennst du eine Person, die sich dafür eignet?
Weitere vertrauliche Telefon-Helplines, die bei Gewalt in der Beziehung helfen:
Lass dir nicht die Schuld für die Gewalt geben
Es kann sein, dass die gewalttätige Person versucht, dir für die Gewalt die Schuld zu geben, z. B. „Hättest du mich nicht so provoziert, dann hätte ich dich nicht geschlagen“.
Oder die Person versucht die Gewalt zu verharmlosen z. B. „Es war ja nicht so schlimm. Ich habe nur ein wenig die Kontrolle verloren!“.
Lass dir nicht die Schuld geben und akzeptiere keine Verharmlosung! Gewalt braucht eine klare Haltung von dir! Schuld ist immer nur derjenige, der Grenzen überschreitet und Gewalt ausübt.
Beratungsstellen bei Gewalt in der Beziehung
Es gibt in ganz Österreich viele Beratungsstellen, die Hilfe bei Gewalt in der Partnerschaft anbieten. Scheu dich nicht, Infos einzuholen und herauszufinden, welche Möglichkeiten für dich infrage kommen.
Du kannst hier Hilfe bekommen, wenn du Gewalt erlebt hast. Viele Beratungsstellen bieten auch Hilfe an, wenn du selbst Gewalt ausgeübt hast.
- Kinderschutzzentren (für Jugendliche)
- Mädchen- und Frauenberatungsstellen
- Männerberatungsstellen
- Familien- und Partnerberatungsstellen
- Gewaltschutzzentrum Österreich
Gesetze bei Gewalt in der Partnerschaft
Es gibt verschiedene strafbare Handlungen, die bei Gewalt in der Beziehung wirksam werden können und die du bei der Polizei anzeigen kannst.
Bei körperlicher Gewalt kann es sich z. B. um Körperverletzung (§ 83, § 84, § 87 StGB), Freiheitsentziehung (§ 99 StGB) oder fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) handeln.
Bei sexueller Gewalt um Vergewaltigung (§ 201 StGB) oder sexuelle Nötigung (§ 202 StGB).
Psychische Gewalt kann sich z. B. in gefährlicher Drohung (§ 107 StGB), Stalking (§ 107a, 107c) oder Nötigung (§ 105, 106 StGB) äußern.
Wegweisung und Betretungsverbot
Wohnst du mit deinem Partner zusammen? Bei Gewalt kann die Polizei dem gewalttätigen Partner vorschreiben, die Wohnung zu verlassen.
Er oder sie darf die Wohnung dann erst einmal 2 Wochen nicht mehr betreten. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung gehört.
Quelle
mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht
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