Gestern haben wir über die Basics gesprochen, heute gehts weiter mit dem, was tatsächlich strafbar ist und wie du dagegen vorgehen kannst.

Was ist bei sexueller Belästigung im Internet strafbar?

Wenn in „echt“ nix passiert ist, dann kann man sowieso nix machen. Kennst du diese Aussage?

Wirklich viele glauben, dass eine Belästigung über Handy, Apps, soziale Netzwerke etc. nicht strafbar ist. Doch das ist gar nicht so.

Es gibt sogar Gesetze, die sich nur auf Handlungen beziehen, die über digitale Geräte passieren. Es ist auch egal, ob eine Person in einem gemeinsamen Raum oder über z. B. eine Webcam jemanden dazu drängt, sich z. B. selbst zu befriedigen.

In beiden Fällen ist dies klar verboten und strafbar! Wie bekommt man ein Gefühl dafür, was eigentlich schon klar strafbar ist?

Ein wichtiger Aspekt ist die Freiwilligkeit. Zum Beispiel kommt es immer mal wieder vor, dass man sich dafür entscheidet, in einem Flirt auch erotische Bilder mit einer Person aus dem Internet auszutauschen.

Wenn beide über 14 Jahre alt sind und diese Fotos wollten, ist das im Sinne einer selbstbestimmten Sexualität auch erlaubt.

Du kannst ab 14 bestimmen, mit wem und in welcher Art du deine Sexualität leben möchtest. Und wenn du dich jemanden über die Webcam sexy zeigen möchtest, dann darfst du das.

Klar ist aber, dass dich niemand dazu drängen darf!

Denn, sobald du Druck oder Angst verspürst, ist das ein wichtiger Hinweis darauf, dass diese Gefühle möglicherweise durch eine strafbare Handlung ausgelöst wurden.

Beispielsweise, wenn man selbst keine (weiteren) Fotos versenden möchte, das Gegenüber das aber nicht respektiert und z. B. weitere Bilder oder ein Treffen verlangt; womöglich mit der Drohung, sonst die bereits gesendeten Bilder von dir weiterzuverbreiten. Das ist klar verboten und es kommen mehrere Aspekte zusammen:

  • Die Drohung, die bereits gesendeten Bilder zu verbreiten, ist strafbar. Sie ist eine gefährliche Drohung.
  • Werden durch so eine gefährliche Drohung, z. B. weitere Fotos oder ein Treffen gefordert, nennt man das Nötigung.
  • Würden die Nacktbilder von dir tatsächlich weiterverbreitet werden, wäre auch das verboten.
    Entweder würde das (bis du 18 Jahre alt bist) unter die Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen; bist du über 18, ist mit dem Recht am eigenen Bild geregelt, dass Aufnahmen nicht veröffentlicht werden dürfen, die jemanden bloßstellen oder nachteilig für die Person auf der Aufnahme sind.

Wenn man unter 14 Jahre alt ist und von jemandem überredet wird, pornografische Aufnahmen von sich zu schicken, ist schon das alleinige Fordern dieses Fotos strafbar!

Das nennt man Anbahnung und wäre als Cyber-Grooming strafbar, auch der Besitz dieser dann kinderpornografischen Aufnahmen, ist für die Person klar strafbar.

Wenn man unter 14 Jahre alt ist und zu Selbstbefriedigung vor der Webcam gedrängt wird, ist das strafbar.

Würde ein Bursch oder ein Mädchen dieser Aufforderung – egal ob unter Druck oder auch ohne Gedrängt-Werden – nachkommen, würde sich die Person, die aufgefordert hat, klar aufgrund von sexuellem Missbrauch strafbar machen.

Es ist auch strafbar, wenn man bereits über 14 Jahre alt ist und eingeschüchtert oder dazu gedrängt wird, sich vor der Webcam zu befriedigen.  

Klar verboten sind auch „upskirting“ Aufnahmen. Es darf dir also niemand ohne deine Zustimmung z. B. „unter den Rock“ oder ins Dekolleté fotografieren.

Solche unbefugten Bildaufnahmen umfassen Aufnahmen von Intimbereich, Genitalien, Gesäß oder der weiblichen Brust.

Bereits das Anfertigen solcher Aufnahmen ist strafbar, selbst wenn intime Stellen noch durch eine Unterhose bedeckt sind. 

Auch Aufnahmen aus Räumen, in denen man sonst vor fremden Einblicken geschützt ist, wie etwa dem Klo oder Umkleidekabinen sind verboten. Auch wenn solch eine Aufnahme veröffentlicht wird, ist das klar strafbar.

✅ Tipp #2 – Anvertrauen hilft

Wenn du bemerkst, dass ein Kontakt in eine ungute Richtung läuft, hol dir Unterstützung. Vertraue dich jemandem an, es fühlt sich einfach besser an, etwas Unangenehmes mit jemandem zu teilen, als es alleine mit sich herumzutragen.

Was tun, wenn dich jemand unangenehm anschreibt

Sobald dir etwas unangenehm ist, trau dich und brich den Kontakt ab. Blockiere die Person, damit sie dich nicht mehr kontaktieren kann.

Du kannst die Person natürlich auch bei der jeweiligen Plattform melden. Dies ist aber meist nur möglich, bevor du sie blockierst – also zuerst melden, dann blockieren. Die Person erfährt auch nicht, wer sie gemeldet hat! Keine Sorge!

Du brauchst dieser Person auch gar nichts erklären, sondern darfst dich distanzieren und kannst einfach „weg“ sein. Manchmal traut man sich das vielleicht nicht, dann könnte dir folgender Tipp helfen:

✅ Tipp #3 – „Nein“ sagen

Bilder sagen manchmal mehr als 1000 Worte. Vielleicht kennst du die App ZIPIT. In dieser App findest du GIFs und Memes, die du verwenden kannst, um auf unangenehme Anfragen zu reagieren.

Du kannst sowas aber natürlich auch selbst gestalten. Ein Beispiel, wie man antworten könnte, wenn ein möglichst dirty Nacktbild gefordert wird, ist etwa das Bild eines schmutzigen Klos, mit dem Text „Ist dir das nun dirty genug?“

Anzeige erstatten

Macht jemand etwas, was strafbar ist, kann man eine Anzeige bei der Polizei machen. Hilfreich ist es, die Screenshots der Chats und andere Beweise zu sichern und auch mitzunehmen

Einfacher ist es meist auch, eine erwachsene Vertrauensperson mitzunehmen. Eine Anzeige kannst du übrigens bei jeder Polizeiinspektion erstatten.

✅ Tipp #4

Achte auf dich. Wenn etwas Druck oder Angst in dir erzeugt, ist es möglicherweise auch strafbar.

Und auch wenn sich der andere User durch sein oder ihr Verhalten (noch) nicht strafbar macht, kann sein oder ihr Verhalten grenzüberschreitend und dir unangenehm sein.

Hör auf dein Gefühl, wenn sich etwas unpassend oder einfach auch nicht mehr so richtig gut anfühlt.

Anmachen, ja klar. Belästigen, klar nein!

Belästigung passiert Burschen und Mädchen und auch unter den Tätern gibt es Männer und Frauen. Wenn jemand belästigt, überschreitet er oder sie klar eine Grenze und macht sich in vielen Fällen auch strafbar.

Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

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Dieser Beitrag wurde von einem Jugendlichen der Bundesredaktion erstellt. Neben selbst verfassten Artikeln werden auch Inhalte von ausgewählten Partnerorganisationen veröffentlicht. Gerne kannst auch du dich mit einem Beitrag am Schülerblog beteiligen. 😊

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