Was ist eine Stellung? Was wird bei der Musterung gemacht? Wie lange muss ich zum Bundesheer? Hier findest du Informationen zum Heer und Zivildienst.

Wann muss ich zum Bundesheer – Wehrpflicht?

Grundsätzlich gibt es in Österreich eine Wehrpflicht, die für alle männlichen österreichischen Staatsbürger ab dem 17. Geburtstag gilt.

Jeder taugliche Bursche hat die Verpflichtung, einen Grundwehrdienst von 6 Monaten oder einen Ersatzwehrdienst (Zivildienst) zu absolvieren.

Es gibt auch noch die Möglichkeit eines Auslandsdienstes, der ein Ersatzdienst für den Zivildienst ist. Gar nichts davon zu machen, ist nur möglich, wenn man als nicht tauglich für den Wehrdienst eingestuft wird.

Wann man zur Stellung (oft auch Musterung genannt) muss, erfährt man spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstag durch eine schriftliche persönliche Aufforderung per Post.

Du bekommst also einen eingeschriebenen Brief. Gibt es schwerwiegende Gründe, warum du nicht an der Musterung teilnehmen kannst, musst du das bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos melden. Du bekommst dann einen Ersatztermin.

Du musst das allerdings wirklich schnell machen, denn wenn du einfach so der Stellung fernbleibst, kannst du angezeigt werden und eine Geldstrafe bekommen.

Stellung/Musterung

Meist beginnt die Stellung um 7 Uhr im jeweils zuständigen Stellungshaus. Wo sich das befindet, steht im schriftlichen Schreiben, das du bekommst.

Die Musterung selbst dauert etwa 1 1/2 bis 2 Tage. Dabei werden sowohl medizinische (u.a. Seh-, Hör-, und Bluttests), sportliche Belastungstests als auch psychologische Tests gemacht, anhand derer festgestellt werden soll, ob du für den Wehrdienst geeignet bist.

Bei jedem Verdachtsfall wird auch auf Drogenmissbrauch getestet.

Da man mehrere Stationen durchläuft, ist dazwischen auch immer einige Zeit Warten angesagt. Am besten also etwas zum Zeitvertreib mitnehmen.

Die Stellung muss übrigens auch dann durchlaufen werden, wenn man sich für den Zivildienst entschieden hat.

Aufgrund der ausgewerteten Tests wird dann eine sogenannte Tauglichkeitsbescheinigung ausgestellt. Die möglichen Ergebnisse können sein:

  • tauglich: 
    Du erhältst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, entweder Wehrdienst oder Zivildienst zu leisten.
  • „vorübergehend untauglich“: 
    Das bedeutet, dass du zurzeit nicht für den Wehrdienst geeignet bist. Du wirst nach einer gewissen Frist noch einmal zur Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit dann neuerlich überprüft wird.
  • „untauglich“: 
    Untauglich ist, wer aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht für den Wehrdienst geeignet ist. Ist man untauglich, wird man nicht zum Grundwehrdienst einberufen. Man muss dann auch keinen Zivildienst leisten!
  • Mehr Infos zur Stellung
    Hier kannst du noch viel Zusätzliches rund um die Stellung nachlesen, etwa, was du alles mitbringen musst.
     

Grundwehrdienst

Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Ab deinem 18. Geburtstag kannst du einberufen werden. Du erhältst einen Einberufungsbefehl, ein bis sechs Monate nach dem Erhalt dieses Einberufungsbefehls ist dann der tatsächliche Einrückungstermin.

Aufschub: Wenn du z. B. aufgrund einer laufenden Ausbildung nicht zum Grundwehrdienst antreten kannst, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Aufschub zu stellen.

Diesen Antrag kannst du schon bei der Stellung einbringen oder auch innerhalb von 6 Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos.

✅ Tipp #1 – Bestätigung

Lass dir die Übernahme des Antrages auf Aufschub des Grundwehrdienstes schriftlich bestätigen, damit du einen Nachweis hast, dass du sie tatsächlich abgegeben hast!

Ängste und Gerüchte

Es gibt vieles, das über den Grundwehrdienst beim Bundesheer erzählt wird. Lustige Geschichten, aber durchaus auch Dinge, die einem Angst machen können.

Wenn du dir Sorgen machst, frag Personen, denen du vertraust, wie es ihnen ergangen ist. Es gibt auch im Internet viele Foren, in denen Tipps ausgetauscht werden.

✅ Tipp #2 – Wunsch abgeben

Erkundige dich, welche Funktionen du beim Grundwehrdienst übernehmen kannst. Denn du hast die Möglichkeit für deinen Einberufungsort, deinen Einberufungstermin und deine Funktion während des Grundwehrdienstes einen Wunsch abzugeben.

Nütze diese Möglichkeit! Wichtig: Du musst dich rechtzeitig melden! Mindestens sechs Monate vor dem Einberufungstermin.

Dafür brauchst du keinen Termin – es reicht, wenn du zu den Öffnungszeiten persönlich vorsprichst. Dieser Wunsch muss nicht berücksichtigt werden, aber er ist eine Chance!

Milizsystem

Nach dem Grundwehrdienst ist es möglich, weiterhin als Milizsoldat für das Heer aktiv zu bleiben.

Milizsoldaten üben außerhalb des Heeres ihren Beruf und Alltag aus und werden nur im Bedarfsfall und zu regelmäßigen Übungen einberufen.

 Falls der Wehrdienst nichts für dich ist, kannst du dir morgen (am Schülerblog natürlich), Infos zum Zivildienst holen.

Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

Bitte fülle alle Pflichtfelder aus.





Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, dann teile ihn mit deinen Freunden! 😊

What's your reaction?

wow wow
0
wow
cool cool
0
cool
love love
0
love
nice nice
0
nice
lol lol
0
lol
smart smart
0
smart
omg omg
0
omg
sad sad
0
sad
Redaktionsteam

Dieser Beitrag wurde von einem Jugendlichen der Bundesredaktion erstellt. Neben selbst verfassten Artikeln werden auch Inhalte von ausgewählten Partnerorganisationen veröffentlicht. Gerne kannst auch du dich mit einem Beitrag am Schülerblog beteiligen. 😊

Was sagst du dazu?

Schreibe einen Kommentar

✨ Wähle ein Format ✨
Artikel
Schreibe einen klassischen Artikel zu einem Thema deiner Wahl.
Liste
Schreibe einen Artikel mit Aufzählung, z.B. “5 Rezepte für ein leckeres Mittagessen”.
Ranking
Schreibe einen Artikel mit Rangliste, z.B. “Die 7 besten Serien aller Zeiten”.
Umfrage
Frage deine Mitschüler nach ihrer Meinung zu einem bestimmten Thema.
Quiz
Erstelle ein Quiz mit interessanten Fragen zu einem Thema deiner Wahl.
Send this to a friend