Gestern haben wir über die Stellung und das Bundesheer gesprochen. Wenn du dich dort nicht siehst, gehts heute mit dem Zivildienst weiter.

Zivildienst

Jeder hat das Recht, statt des Wehrdienstes Zivildienst zu leisten, wenn man es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. Der Zivildienst ist also quasi ein Wehrersatzdienst. Jeder hat die freie Wahl zur Entscheidung.

Der Zivildienst dauert 9 Monate. Wenn du Zivildienst leisten möchtest, musst du trotzdem zur Stellung. Denn es ist Voraussetzung, dass du als tauglich befunden wirst. Nur dann kannst du Zivildienst ableisten.

Mit der sogenannten „Zivildiensterklärung“, einem Formular, das du abgeben musst, teilst du mit, dass du es ablehnst, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden. So meldest du dich vereinfacht ausgedrückt für den Zivildienst.

Den Zivildienst kannst du bei vielen verschiedenen Stellen absolvieren, auch im Ausland! Z. B. bei der Rettung, in einem Pflegeheim, in Jugendeinrichtungen, Kinderhilfseinrichtungen, im Bereich Umweltschutz etc.

Erkundige dich rechtzeitig. Auch im Internet findest du viele Foren und Berichte von Burschen, die den Zivildienst schon abgeleistet haben und von ihren Erfahrungen berichten.

Auch die Zivildiensterklärung kannst du schon bei der Stellung einbringen. Unser Tipp: Lasse dir auch hier unbedingt die Abgabe des Formulars schriftlich bestätigen!

Ab Erhalt der Tauglichkeitsbescheinigung hast du noch 6 Monate Zeit, die Zivildiensterklärung eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos zu schicken.

Wenn du den Einberufungsbefehl zum Grundwehrdienst bekommen hast, ist es zu spät, du kannst dich dann nicht mehr zum Zivildienst melden!

Weitere Fristen, Formulare, Ausnahmen, etc. bezogen auf den Zivildienst kannst du hier finden:

✅ Tipp #3 – Wo mache ich den Zivildienst?

Erkundige dich, welche Einrichtungen es gibt und kümmere dich rechtzeitig um deinen Wunschplatz! Nur so hast du die Chance, den Zivildienst dort ableisten zu können, wo du es gerne möchtest.

Hier findest du eine Übersicht über mögliche Zivildiensteinrichtungen:

Freiwilligendienste im In- und Ausland

Als Ersatz für den Zivildienst gibt es auch die Möglichkeit, Freiwilligendienste im In- und Ausland zu machen. Zurzeit gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Freiwilliges Sozialjahr (min. 10 Monate)
  • Freiwilliges Umweltschutzjahr (min. 10 Monate)
  • Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland (min. 10 Monate)
  • Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)
  • Achtung: Der Freiwilligendienst im Ausland durch das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird aktuell (Stand: Jänner 2024) nicht als Ersatz für den Zivildienst angerechnet! 
  • Informationen zum Freiwilligendienst im In- und Ausland
     

Pflicht oder Chance!

Klar, fühlt es sich nicht unbedingt gut an, zu etwas verpflichtet zu werden. Der Artikel soll dir aber zeigen, dass du innerhalb dieser Pflicht auch Wahlmöglichkeiten hast.

Informiere dich und versuche für dich das Wertvollste herauszuholen.
 

Müssen auch Frauen zum Heer?

Nein. Allerdings können Frauen seit April 1998 freiwillig als Soldatin zum Bundesheer gehen. Frauen können allerdings keinen Zivildienst ableisten.

Für Frauen, die sich sozial engagieren wollen, kann das freiwillige soziale Jahr eine Alternative sein.

Wir haben direkt beim Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport nachgefragt:

Wenn in Europa ein Krieg ausbrechen würde, wer könnte eingezogen werden?

„Österreichs Nachbarländer sind politisch und gesellschaftlich stabil. Die Gefahr eines konventionellen Krieges ist als sehr gering einzuschätzen.
Solange österreichisches Gebiet nicht betroffen ist, besteht auch kein Grund, zusätzliche Soldaten einzuberufen.“
 

Wenn in Österreich ein Krieg ausbrechen würde, wer könnte eingezogen werden?

Das Bundesheer ist verfassungsrechtlich u.a. für die „militärische Landesverteidigung“ (insbesondere zur Abwehr von Gefahren, die von außen kommen) zuständig.

Sollte es im Rahmen eines konkreten Anlassfalles notwendig sein, zusätzlich zu den präsenten Kräften auch Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes einzusetzen, so kann der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport deren Heranziehung zum Einsatzpräsenzdienst verfügen; bei einer Gesamtzahl von über 5.000 Wehrpflichtigen obliegt diese Verfügung dem Bundespräsidenten.

Einberufen kann grundsätzlich der werden, der dem Miliz- oder dem Reservestand angehört. D.h. Wehrpflichtige bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Eine Einberufung zum Einsatzpräsenzdienst hat in der Zweiten Republik noch nie stattgefunden.

Auch Zivildiener können zu einem derartigen Einsatz (Außerordentlicher Zivildienst) einberufen werden. Nämlich „insbesondere in Zeiten, in denen Wehrpflichtige zur Leistung des Einsatzpräsenzdienstes einberufen werden“.

Dies betrifft dann alle diejenigen, die den Zivildienst geleistet haben, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

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Dieser Beitrag wurde von einem Jugendlichen der Bundesredaktion erstellt. Neben selbst verfassten Artikeln werden auch Inhalte von ausgewählten Partnerorganisationen veröffentlicht. Gerne kannst auch du dich mit einem Beitrag am Schülerblog beteiligen. 😊

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