Hier erfährst du, was beim Posten und Veröffentlichen von Fotos, Bildern und Videos auf Instagram, Social Media und im Internet erlaubt bzw. verboten ist und welche Risiken es beim Posten gibt.

Fotos sind bei einer Party schnell gemacht und anschließend auch schnell auf Instagram gepostet oder per WhatsApp in Gruppen oder im Status geteilt.

Da es sich hier um eine Veröffentlichung handelt, ist es wichtig, die Rechte der abgebildeten Personen beachtet werden.

Wir geben dir hier einen Überblick, welche gesetzlichen Regelungen es in Österreich dazu gibt. Diese Regelungen gelten übrigens auch für selbstgemachte Videos.

Wann ist das Posten von Fotos erlaubt?

Relativ unproblematisch ist das Posten von selbstgemachten Fotos unter folgenden Umständen:

  • Bei Fotos, die im privaten Rahmen gemacht wurden, z. B. auf einer Party oder ein Selfie mit Freunden, ist das Posten erlaubt, wenn die abgebildeten Personen die Veröffentlichung erlaubt haben.
  • Bei Fotos, die im öffentlichen Raum gemacht wurden, z. B. auf der Straße, ist das Posten auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen erlaubt, wenn diese eher zufällig im Bild oder im Hintergrund sind und nicht nachteilig dargestellt sind.

Was ist beim Posten von Fotos verboten?

  • Nicht erlaubt ist das Posten von Fotos, auf denen Personen bloßgestellt werden. Dazu zählen z. B. peinliche oder beleidigende Fotos, Nacktfotos, Fotos von betrunkenen Personen oder Fotos mit negativem Begleittext.
    Das öffentliche Posten oder Teilen in Online-Gruppen von bloßstellenden Fotos gilt als Cybermobbing und ist in Österreich strafbar.
    Außerdem verstoßen Fotos, auf denen Personen bloßgestellt werden oder auf denen berechtigte Interessen der abgebildeten Personen verletzt werden, gegen das Recht am eigenen Bild (Urheberrechtsgesetz §78).
  • Infos zum Recht am eigenen Bild von der Internet Ombudsstelle
  • ​Nicht erlaubt ist das Posten von Fotos und Bildern, die andere hergestellt haben, ohne deren Zustimmung. Die Veröffentlichung von Fotos und Bildern anderer ohne deren Zustimmung verstößt gegen das Urheberrecht.
    Jemand, der ein Foto gemacht hat, ist auch der Urheber und darf über die zulässige Verwendung entscheiden. Eine Ausnahme sind Bilder mit einer „Creative Commons“-Lizenz, die auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden können.
  • Nicht erlaubt ist das Posten von Fotos, die berechtigte Interessen der Privatsphäre verletzen, ohne Zustimmung der abgebildeten Personen. Das Datenschutzgesetz (§12) schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich von abgebildeten Personen.
    Dazu zählen z. B. das Familienleben, Kontakte mit nahestehenden Personen, das Sexualleben oder die Gesundheit.
    Werden keine „berechtigten Interessen“ der Privatsphäre verletzt, darf ein Foto auch ohne Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden.
    Oft ist es aber schwierig zu entscheiden, ob mit einem Bild die Privatsphäre verletzt wird.

✅ Tipp #1

Frage im privaten Rahmen einfach die abgebildeten Personen, bevor du Fotos veröffentlichst. So bist du auf der sicheren Seite.

Übrigens darf man eine Erlaubnis zum Posten und Veröffentlichen auch jederzeit wieder zurücknehmen und dann muss das betreffende Posting gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Foto ohne deine Zustimmung gepostet wurde?

Möchtest du ein veröffentlichtes Foto, welches deine Rechte verletzt, löschen lassen, empfehlen wir dir folgende Vorgangsweisen:

  • Person, Profil oder Webseite zu Löschung auffordern: 
    Versuche zuerst das veröffentlichende Social Media Profil oder die veröffentlichende Webseite anzuschreiben und fordere sie zur Löschung des betreffenden Fotos auf. Die Kontaktmöglichkeiten von Webseiten findest du im Impressum bzw. der Datenschutzerklärung der Webseite.
  • Das Bild auf der Social-Media-Plattform melden: 
    Gehe dazu auf den Beitrag und nutze die Meldefunktion der jeweiligen Plattform. Beim Melden auf der Social-Media-Plattform wirst du dann nach dem Grund deiner Meldung gefragt. Du kannst dann z. B. Mobbing oder Belästigung angeben, Antrag auf Löschung personenbezogener Daten bei Verletzung deiner Privatsphäre oder Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum bei Verletzung deiner Urheberrechte.
  • Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle: 
    Reagiert das Profil, die Webseite oder die Social-Media-Plattform nicht auf deine Meldung, kannst du eine Beschwerde bei der Internet Ombudsstelle einreichen, die dich dann weiter unterstützen kann.
  • Anzeige bei strafbaren Handlungen: 
    Wird mit einer Veröffentlichung eines Fotos eine strafbare Handlung begangen, kann man diese auch bei der Polizei anzeigen. Das ist z. B. möglich bei Cybermobbing, Erpressung, Androhung einer Veröffentlichung von Nacktfotos.

Risiken beim Posten von Fotos

Das öffentliche Posten von Fotos, Bildern und Videos kann auch mit einigen Risiken verbunden sein:

Mit dem öffentlichen Posten von Fotos werden auch viele Details aus dem Privatleben bekannt, ohne dass es einem auch immer bewusst ist.

Fotos können z. B. Informationen über den Wohnort, häufige Aufenthaltsorte, das Aussehen von Wohnungen oder Details des persönlichen Lebensstils preisgeben.

Es besteht das Risiko, dass solche Informationen von anderen Personen für kriminelle Handlungen genutzt werden, z. B. können Infos zu Wohnorten oder Aussehen von Wohnungen für Einbrüche genutzt werden, Infos zu Aufenthaltsorten sind vielleicht ein Risiko für deine Sicherheit und bergen die Gefahr von Übergriffen, Details zu deinem Lebensstil könnten Betrüger für eine Betrugsfalle nutzen usw. …

✅ Tipp #3

Niemand ist schuld, wenn er oder sie Opfer von kriminellen Handlungen wird. Allerdings gibt es Möglichkeiten, dieses Risiko zu verringern, z. B. indem du in sozialen Netzwerken auf deine Privatsphäre achtest.

Das Risiko wird geringer, wenn du ein privates Profil und kein öffentliches Profil nutzt und dir überlegst, wen du als Follower akzeptieren willst.

Dadurch hast du mehr Kontrolle darüber, wer deine Inhalte sehen kann. Achte auch darauf, dass du nicht zu viele Informationen über deinen Wohnort und deine Aufenthaltsorte preisgibst.

Eine Möglichkeit ist z. B. Aufenthaltsorte im Nachhinein zu posten, damit niemand weiß, wo du dich im Moment aufhältst.

Öffentliche persönliche Informationen von Fotos und Videos können auch Auswirkungen auf den Job oder die Jobsuche haben.

Manche Arbeitgeber recherchieren, welche Infos sich zu Bewerber oder Mitarbeiter im Internet oder auf Social Media finden lassen.

Fotos vom letzten Rausch oder Videos, die extreme Ansichten verbreiten, können sich da nachteilig auswirken.

✅ Tipp #4

Du könntest überprüfen, ob die im Internet und auf Social Media öffentlich auffindbaren Infos über dich auch jobtauglich sind.

Social-Media-Plattformen sammeln auch aus geposteten Fotos und Videos Daten über dich, z. B. welche Interessen oder Einstellungen du hast.

Die Social-Media-Plattformen verdienen ihr Geld damit, indem diese Daten an Werbekunden verkauft werden, z. B. damit dir Werbeanzeigen angezeigt werden, die zu deinen Interessen passen.

✅ Tipp #5

In den Profileinstellungen der verschiedenen Social-Media-Plattformen gibt es einige Möglichkeiten, mit denen du selbst festlegen kannst, welche Daten von dir für Werbeanzeigen genutzt werden dürfen, welche Daten über dich miteinander verknüpft werden dürfen und welche Daten an Dritte (Werbekunden) weitergegeben werden dürfen.

Wenn du vermeiden möchtest, dass die Social-Media-Plattformen alles Mögliche über dich sammeln und weitergeben, kannst du das in den Einstellungen einschränken.

✅ Tipp #6

Du kannst die Gefahr von Übergriffen verringern, indem du kein öffentliches Profil verwendest und selbst entscheidest, wen du als Follower akzeptieren möchtest.

Bei Übergriffen ist es auch wichtig sich zu schützen und zu wehren, z. B., indem man die Möglichkeit zum Blockieren oder zum Melden nutzt.

Beim Posten von Fotos besteht auch das Risiko, dass die Fotos kopiert und auf anderen Webseiten oder sozialen Medien-Plattformen verwendet werden, z. B., um ein Fake Profil zu erstellen.

Das ist ohne deine Zustimmung zwar nicht erlaubt, weil dadurch dein Urheberrecht an deinen Fotos verletzt wird, kann aber leider nicht immer verhindert werden.

✅ Tipp #7

Wenn du merkst, dass ein von dir gepostetes Foto ohne deine Zustimmung auf einer Webseite oder in Social Media verwendet wird, kannst du auf der Plattform das Profil oder den Beitrag melden bzw. eine Webseite zu einer Löschung auffordern.

Es besteht auch das Risiko, dass ein gepostetes Foto mit Bildbearbeitungs-Tools oder KI (Künstlicher Intelligenz) verändert wird. Z. B. kann aus einem Foto, auf dem ein Gesicht erkennbar ist, relativ leicht ein Nacktbild oder mit KI auch ein Nacktvideo erstellt werden.

Dabei besteht auch das Risiko, dass solche veränderten Fotos zum Bloßstellen oder für Erpressungen missbraucht werden.

✅ Tipp #8

Besonders bei Urlaubsfotos, auf denen man vielleicht nur mit Badehose oder Bikini bekleidet ist, gibt es Möglichkeiten darauf zu achten, dass diese Fotos nicht so leicht für andere Zwecke missbraucht werden können. 

Quelle

mit freundlicher Genehmigung von Rat auf Draht

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